Vordere Autoscheiben tönen

Es gibt viele Meinungen dazu, aber Fakt ist: die vorderen Seitenscheiben und die Windschutzscheiben dürfen nicht getönt werden. Auch Rücklichter darf man nicht folieren. Gerne erläutern wir im folgenden Abschnitt die gesetzliche Grundlage.

Vordere Autoscheiben tönen

Wir liefern nur legale Arbeiten

Wir werden oft gefragt, ob wir die vorderen Seitenscheiben auch „leicht“ tönen können. Nun können schon – aber dürfen nicht. Wir hören fast jeden Tag falsche Ansichten ob es nun erlaubt ist oder nicht. Daher nun hier die einzig richtigen Fakten:

An den vorderen Seitenscheiben muss in jedem Fall 70% Lichtdurchlässigkeit vorhanden sein. Nun sind aber praktisch alle heutigen Fahrzeuge bereits mit leicht eingefärbten Scheiben ausgerüstet. Diese Originalfärbung beträgt 22% bis ca 30%. Damit ist das legale Limit bereits erreicht. Selbst eine reine Splitterschutz- oder UV-Schutzfolie reduziert die Lichtdurlässigkeit um cira 12% und ist daher nicht zulässig. Die zu erwartende Busse bei Zuwiderhandlung beträgt im Ernstfall etwa Fr 700.-.

Wir bei Scheibentönen.ch halten uns strikt an die Gesetze und liefern nur legale Arbeiten. Daher wird das Tönen der vorderen Seitenscheiben von uns nicht angeboten. Auch die Frontscheibe darf nicht getönt werden.

Rücklichter (Heckleuchten) tönen / folieren

Dürfen Rücklichter getönt werden? Leider auch hier ein ganz klares Nein. Möchte man abgedunkelte Rücklichter muss man welche im Zubehörhandel kaufen. Unbedingt darauf achten, dass sie ein E1 Zeichen haben, ansonsten sind auch diese nicht legal. Rücklichter dürfen nicht nachtäglich in irgendeiner Form abgeändert werden. Auch hier sind bei Zuwiderhandlung im rund Fr 700.- Busse zu erwarten.
Da wir bei Scheibentönen.ch nur legale Arbeiten abliefern sind getönte Rücklichter bei uns leider nicht erhältlich.

Illegal tönen kann teuer werden

Wer mit getönten vorderen Seitenscheiben, oder folierten Rückleuchten an einem Unfall beteiligt ist, muss damit rechnen, dass die Versicherung ihn auch dann an den Kosten beteiligen wird, wenn der Lenker eigentlich nicht Unfallverursacher ist. Wir raten dringend davon ab, Leuchten oder Scheiben illegal zu tönen.

Sie wollen die hinteren Scheiben tönen?

Ganz anders sieht die gesetzliche Lage bei den hinteren Seitenscheiben und der Heckscheibe aus. Diese Scheiben dürfen beliebig getönt werden. Wir bieten Ihnen hochwertige Tönungsfolien mit unterschiedlicher Lichtdurchlässigkeit und Eigenschaften an. Mehr Informationen zu unserem Service finden Sie unter Folien.

  • Sommeransicht Töungsfolien
  • Winteransicht Töungsfolien
  • tönungsfolien autoscheiben
  • Scheibenfolien Tönung
Daniel Werner Geschäftsführer Scheibentönenönen.ch

„Wir tönen seit 28 Jahren Autoscheiben und nichts anderes. Sowohl bei den Folien als auch bei der Verarbeitung achten wir auf höchste Qualität und das mit Garantie.“

Daniel Werner, Geschäftsführer

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